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Häufige und typische Fragen. Hier erfahren Sie mehr. - WinDA - Wohnträume mit Beständigkeit

Wie verhalte ich mich, wenn ich kurz nach der Abnahme noch Mängel erkenne?

Wir gehen davon aus, dass Sie innerhalb von 4 Wochen eine Endreinigung vornehmen. Mängel, die wegen des üblichen Bauschmutzes nicht gleich erkannt werden konnten, melden Sie bitte zur Beurteilung unverzüglich an die für Sie zuständige Mitarbeiterin in unserem Haus. Zum Beispiel gehört das Putzen der Fenster nicht zur besenreinen Übergabe. Wegen der noch fehlenden Bodenbeläge wird das Schutzpapier um die Treppenstufen bei der Übergabe nicht entfernt, um die Oberfläche zu schonen.

Warum bekomme ich keinen Schlüssel vor der Abnahme?

Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie erst bei der Übergabe Ihren Originalzylinder. Sollten während der Bauzeit Beschädigungen an bereits eingebauten Teilen eintreten und der Verursacher ist nicht zu ermitteln, werden die Kosten auf alle Personen, die im Besitz eines „Bauschlüssels“ sind, umgelegt. Wir bitten um Verständnis, wenn wir eine Bauschlüsselabgabe nur im Ausnahmefall – und dies mit besonderer Vereinbarung – treffen können.

Könnten wir Pläne aller Installationen bekommen?

In der Baubeschreibung sind die Dokumente zur Qualitätssicherung aufgelistet. Weitere Pläne stehen nicht zur Verfügung.

Wann kann die Küche aufgemessen werden?

Wir empfehlen Ihnen, die Küche nach der Trockenzeit des Estrichs aufzumessen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Projektleiter, sodass Handwerker vor Ort sind.

Wie kann ich mich über den Bautenstand informieren?

Gerne gibt Ihnen Ihr Projektleiter hierüber Auskunft. Kontaktieren Sie ihn, um einen geeigneten Termin zu vereinbaren, bei dem auch Handwerker vor Ort sind.

Wann ist das Bauvorhaben fertiggestellt?

Spätestens zum vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermin. Circa 3 Monate vor der voraussichtlichen Übergabe erhalten Sie von Ihrem Projektleiter Informationen, um eventuelle Mietkündigungen rechtzeitig vornehmen zu können.

Wann ist der Baubeginn?

Der Baubeginn richtet sich nach den Festlegungen des Werkvertrages. Mindestvoraussetzungen sind das Vorliegen der Baugenehmigung, sowie die Zahlung des Grundstückskaufpreises.

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