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Baulexikon

Abgeschlossenheit

Die Baubehörde bestätigt durch eine Abgeschlossenheitsbescheinigung, dass die Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus von fremden Wohnungen und Räumen abgeschlossen, also baulich getrennt, sind. Dies ist in der Regel eine Voraussetzung für die Bildung von Wohneigentum.

Abschreibung (AfA)

Bei der AfA handelt es sich um einen Begriff des Einkommensteuerrechts, geregelt in den §§ 7 ff. EStG. Mit ihm wird der Teil von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bezeichnet, der sich auf die abnutzungsbedingte Wertminderung eines Wirtschaftsgutes bezieht. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten des Gebäudes zählen als Bemessungsgrundlage.

Beim Begriff Baufinanzierung denken die meisten Verbraucher sofort an ein Darlehen für private Bankkunden und den Traum vom Eigenheim. Aber auch gewerbliche Immobilien müssen vor dem Bau in der Regel über ein Darlehen finanziert werden. Allerdings gelten in diesem Fall einige besondere Regeln, gerade was die steuerliche Behandlung der unterschiedlichen Kosten betrifft, die mit dem Neubau bzw. Erwerb einer solchen Immobilie einhergehen. Zu diesen Regelungen, die vor allem gewerblich genutzte Gebäude betreffen, zählen unter anderem Abschreibungen, die durch den Eigentümer oder das Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden können.

Das Prinzip der Abschreibungen wird in der Betriebsführung an vielen Stellen angewendet und spiegelt die Wertminderung einzelner Vermögensgegenstände wider. Die Verringerung des Werts tritt durch die fortgesetzte Nutzung im laufenden Unternehmensprozess ein und wirkt sich am Jahresende auch auf das Betriebsergebnis aus. Somit machen also die unterschiedlichen Abschreibungen einen Teil der Betriebsausgaben aus, was am Ende auch für die steuerliche und bilanzielle Erfassung des Gewinns von Bedeutung ist. In welcher Form ein Wirtschaftsgut einer Wertminderung unterliegt und wie die Abschreibungen im Einzelnen behandelt werden, schreiben die Regelungen zur Absetzung für Abnutzung (kurz AfA) vor. Im Fall von Immobilien tritt eine Wertminderung etwa für Lager- oder Produktionshallen auf. Daneben lassen sich natürlich auch Verwaltungsgebäude abschreiben. Gleiches gilt für vermietete Immobilien.

Wesentlichen Einfluss auf Abschreibungen übt das Einkommensteuergesetz aus, welches sich mit der steuerrechtlichen Stellung der einzelnen Teilaspekte befasst und festlegt, welche einzelnen Wertminderungen an dieser Stelle maßgeblich sind. Bei Gebäuden sind nämlich nicht nur die reinen Herstellungs- oder Erwerbskosten von Bedeutung, sondern auch alle Ausgaben, die vor allem der Substanzerhaltung dienen. Neben Instandsetzungsaufwendungen kommen an dieser Stelle auch Ausgaben für eine Modernisierung infrage. Um die Wertminderung zu erfassen, gibt es mehrere Abschreibungsmodelle, deren Wahl sich vor allem nach der Ursache für den Verschleiß richtet.

Absicherung

Zur Absicherung von Darlehen wird eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen.

Annuität

Der Kreditnehmer zahlt eine gleichbleibende Jahresleistung (Annuität), die sich aus Zinsen und Tilgungsbeträgen zusammensetzt. Die Höhe dieser Jahresleistung errechnet sich aus einem bestimmten Prozentsatz der ursprünglichen Kredithöhe. Da der Kredit – und damit auch die jährlich anfallenden Zinsen – immer geringer werden, wächst der Tilgungsanteil an der Annuität stetig.

Annuitätendarlehen

Bei Annuitätendarlehen (dem am häufigsten genutzten Finanzierungsbaustein) wird ein konstanter Betrag, der Zins- und Tilgungsanteil beinhaltet, gezahlt. Mit fortschreitender Laufzeit erhöht sich der Tilgungsanteil, da sich die Zinsen bei schrittweiser Tilgung verringern.

Auflassung

Die Auflassung ist die zur Übertragung des Grundstückseigentums erforderliche Einigung des Verkäufers und des Erwerbers bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile vor dem Notar. In der Praxis wird häufig bereits bei Abschluss des Kaufvertrags die spätere Auflassung vereinbart. Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch bewirken den Eigentumsübergang.

Auflassungsvormerkung

Eintragung im Grundbuch, die der Sicherung des schuldrechtlichen Anspruches auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück dient.

Baubeschreibung/Leistungsbeschreibung

Durch die Baubeschreibung wird die Leistungspflicht des Bauunternehmers im Einzelnen geregelt. Insbesondere beim schlüsselfertigen Kauf vom Bauträger spielt die Baubeschreibung eine bedeutende Rolle. Anhand der Baubeschreibung erkennt ein Fachmann sofort, ob die Ausstattung des Bauträgers als durchschnittlich oder gar überdurchschnittlich eingestuft werden kann. Bewegt sich der Ausstattungsstandard am unteren Ende, schlagen abweichende Ausführungen (Sonderwünsche) mitunter erheblich zu Buche.

Baufertigstellungsgarantie/Gewährleistungsgarantie

Besteht eine solche Garantie, dann ist Ihr Haus durch ein unabhängiges renommiertes Versicherungsunternehmen abgesichert. Kommt der Bauträger in finanzielle Schwierigkeiten (Insolvenz), sorgt das Versicherungsunternehmen in jedem Fall für

a) eine Fertigstellung des Hauses durch Beauftragung eines Ersatzunternehmens oder
b) es erstattet die bereits gezahlten Kaufpreisraten.

Baugenehmigung/Bauanzeige

Das nach der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes vorgeschriebene förmliche Verfahren für die Genehmigung einer Baumaßnahme, ohne die mit der Durchführung des Baus nicht begonnen werden darf. In einigen Bundesländern ist für gewisse Baumaßnahmen, z. B. unter bestimmten Voraussetzungen beim Wohnungsbau, die einfache Bauanzeige ausreichend.

Baukosten/Baunebenkosten

Beim Bau eines Hauses entstehen unterschiedliche Kosten: Neben den für die Bautätigkeit benötigten Baukosten gibt es die sogenannten Baunebenkosten, wie z. B. das Architektenhonorar, Kosten der Statiker und Prüfingenieure, Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren und für amtliche Prüfungen (z. B. Prüfingenieur). Die Kosten können zusätzlich zu den reinen Baukosten zwischen 10 Prozent und 20 Prozent der Gesamtkosten ausmachen und werden oftmals übersehen oder unterschätzt.

  • Diese Kosten sind in den Kaufpreisen der WinDA Wohnbau GmbH Co KG bereits enthalten.

Bausparen

Das Bausparen kombiniert Ansparen und Fremdfinanzierung. Man spart über einen bestimmten Zeitraum einen Teil der später benötigten Bausparsumme an und erhält dafür Zinsen. Nach Ablauf dieser Ansparzeit können Sie dann neben der Sparsumme über ein zinsgünstiges Baudarlehen verfügen.

Bauträger

Bauträger sind Unternehmen, die Grundstücke erwerben und bebauen, um die entstandenen Immobilien Interessenten zum Kauf anzubieten.

Bauträgervertrag

Erst mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, also bis zu 5 Jahre nach Übergabe des Hauses oder der Wohnung, endet diese Verantwortung.

(Siehe hierzu auch: Baufertigstellungs- und Gewährleistungsgarantie)

Ein Bauträgermodell bezeichnet eine Vereinbarung zwischen einem Immobilienkäufer und einem Bauträger, wobei das wesentliche Charakteristikum in Abgrenzung zu einem gewöhnlichen Kaufvertrag in dem Umstand zu sehen ist, dass die betreffende Immobilie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht fertiggestellt ist. In vielen Fällen wurde noch nicht einmal mit den Baumaßnahmen begonnen, es wird lediglich ein Grundstück gekauft und eine inhaltlich äußerst detaillierte Vereinbarung zur Errichtung einer Immobilie auf diesem getroffen.

Der Bauträger verpflichtet sich dem Käufer gegenüber, eine Immobilie entsprechend einer dem Vertrag beigefügten Baubeschreibung zu erstellen und diese an den Käufer zu übergeben, wobei die Übergabe mit dem vollständigen Übergang des Objekts ins Eigentum des Erwerbers einhergehen muss.

Um den Status eines Bauträgers zu erhalten, bedarf es einer entsprechenden behördlichen Genehmigung nach § 34 c der Gewerbeverordnung. Sämtliche Angelegenheiten eines Vertrags in Verbindung mit einer Bauträgerschaft unterliegen der Makler- und Bauträgerverordnung. Diese ist insbesondere im Hinblick auf die in Verbindung mit einem teilweise fertiggestellten Objekt seitens des Käufers zu leistenden Abschlagszahlungen von größter Bedeutung. In dieser Hinsicht genießen Käufer eine hohe Rechtssicherheit. Wer einem Bauträger, der im Laufe der Errichtung eines Objekts Insolvenz anmelden muss, den gesamten Kaufbetrag im Voraus überwiesen hat, bekommt aufgrund der von den Banken garantierten Freistellungserklärung die geleisteten, aber durch den Baufortschritt nicht gedeckten Zahlungen zurück bzw. hat Anspruch auf die Fertigstellung der Immobilie.

Die Solvenz eines Bauträgers kann im Vorfeld einer Vereinbarung auf verschiedene und aus anderen Wirtschaftszweigen bekannte Weise geprüft werden. Neben Bankauskünften, Kontakt mit früheren Kunden und Referenzen (positiven wie negativen) stehen dem Käufer Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Verfügung, zum Beispiel die Beauftragung eines Sachverständiger, der den Baufortschritt sowie die geleistete Qualität überwacht. Dies geschieht in der Regel in Abstimmung mit dem Bauträger.

Immobilien, die unmittelbar von einem Bauträger erworben werden, sind häufig etwas günstiger im Preis, wodurch sich das Interesse auch privater Käufer erklärt.

Bauzeitzinsen

Bauzeitzinsen sind Schuldzinsen, die im Zusammenhang mit einer Vor- oder Zwischenfinanzierung vor der Bezugsfertigkeit des Objekts anfallen. Soll das Objekt vermietet werden, können die Zinsen vom Bauherrn als Werbungskosten abgezogen werden. Kalkulatorisch zählen sie zu den Baunebenkosten.

Bebauungsplan

Das klassische Instrument zur Ordnung des Baugeschehens ist der Bebauungsplan. Er ist eine kommunale Satzung, die durch die Gemeinde beschlossen wird. Der Bebauungsplan kann entweder auf der „grünen Wiese“ eingesetzt werden, um dort eine erstmalige Bebauung zu ermöglichen, er kann aber auch für bereits bebaute Ortsteile aufgestellt werden, wenn es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.

Wenn ein Bebauungsplan Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung, über die überbaubaren Grundstücksflächen sowie über die örtlichen Verkehrsflächen enthält, nennt man ihn einen qualifizierten Bebauungsplan. Die Zulässigkeit eines Vorhabens wird dann allein anhand dieses Bebauungsplans beurteilt: Ein Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Festsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans nicht widerspricht und wenn die Erschließung gesichert ist. Andere Bebauungspläne, die weniger Festsetzungen enthalten, sind auch möglich und oft zweckmäßig. Man nennt sie einfache Bebauungspläne. Vorhaben dürfen auch diesen Bebauungsplänen nicht widersprechen; ergänzend sind aber die Vorschriften über das Bauen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile oder über das Bauen im Außenbereich heranzuziehen. Jede Gemeinde hält ihre Bebauungspläne zur Einsichtnahme für die Öffentlichkeit bereit.

Besitzübergang

Der Besitzübergang findet in der Regel durch Schlüsselübergabe statt. Der Besitzübergang ist tatsächliche Sachherrschaft an der Immobilie, während der Eigentumsübergang den Wechsel der Rechtsinhaberschaft kennzeichnet.

Denkmalschutz

Über die Einordnung einer Immobilie als Baudenkmal entscheidet das örtliche Denkmalschutzamt nach den entsprechenden landesrechtlichen Denkmalschutzvorschriften. Die Unterschutzstellung bewirkt, dass bestimmte Bau-, Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen mit dem Denkmalschutzamt abgestimmt werden müssen. Die Herstellungskosten werden durch erhöhte Abschreibungen steuerlich gefördert oder durch die Denkmalschutzbehörde bezuschusst.

  • Bei den Neubauobjekten der WinDA GmbH Co KG ist der Denkmalschutz jedoch nicht relevant.

Disagio/Damnum

Bei Auszahlung eines Darlehens kann ein Abschlag vereinbart werden, der mit einer Minderung des Darlehenszinssatzes verbunden ist. Dies ist ein Abschlag vom Darlehen, welchen das Kreditinstitut bei Auszahlung einbehält. Da hier die volle Nominalschuld zu verzinsen und zu tilgen ist, erhält der Darlehensnehmer einen günstigen Nominalzins. Durch ein Disagio kann die anfängliche Kreditrate gesenkt werden. Dies führt aber zu einer höheren Restschuld am Ende der Zinsbindungsfrist. Für die Finanzierung von selbst genutzten Immobilien ist ein Disagio im Normalfall nicht zu empfehlen. Eine steuerliche Absetzbarkeit ist bei Selbstnutzung nicht mehr gegeben.

Effektivzinssatz

Entscheidend ist, was Sie effektiv an Zinsen zu zahlen haben. Der Effektivzinssatz ist der vom Kreditgeber verlangte Nominalzinssatz, der sich durch weitere Aufwendungen erhöht. Folgende Faktoren gehen in den effektiven Jahreszins ein:

  • das Disagio
  • eine Bearbeitungsgebühr
  • evtl. Vermittlungsprovision
  • die Art der Zinsverrechnung
  • die Art der Tilgungsverrechnung

Eigenkapital

Bei Bau oder Kauf sollte ein gewisser Teil der Baukosten bzw. des Kaufpreises als Eigenkapital vorhanden sein. Fehlendes oder zu geringes Eigenkapital erhöht die Zinsbelastung. Geringes Eigenkapital kann durch Eigenleistungen ggf. erhöht werden.

Eigentumsübergang

Mit der Eintragung ins Grundbuch werden Sie Eigentümer einer Immobilie.

Eigentumswohnung

Unter einer Eigentumswohnung ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum zu verstehen. Damit sind zwei Eigentumssphären zu unterscheiden: einmal das Sondereigentum (Alleineigentum) an der Wohnung mit den dazugehörigen Nebenräumen wie ggf. Keller, Abstellraum und Garage, zum anderen der mit dem Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum wie z. B. am Grundstück und an bestimmten Gebäudeteilen (Treppen, Heizräume usw.).

Einheitswert

Inländischer Grundbesitz wird für Zwecke der Grundsteuer mit dem Einheitswert bewertet.

Einkommensnachweis

Damit Ihre Bank ein beantragtes Darlehen bewilligen kann, benötigt sie von Ihnen verlässliche Einkommensnachweise. Diese werden sowohl für die Bonitätsprüfung als auch für die Ermittlung Ihrer monatlichen Belastungsgrenze herangezogen. Als verlässliche Nachweise gelten beispielsweise Verdienstbescheinigungen Ihres Arbeitgebers, Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide, Bilanzen mit Gewinn- und Verlust-Rechnung.

Energieausweis

Mithilfe des Energieausweises können Gebäude energetisch miteinander verglichen werden. Der Energieausweis ist das Resultat der „Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“, kurz „EU-Richtlinie“ genannt. Ziel der Richtlinie ist auf lange Sicht die Energieeinsparung, denn heute werden rund 40 Prozent der EU-weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden benötigt. Hausbesitzer sollen deshalb in Zukunft für ihr Haus einen Energieausweis beantragen, in dem der Jahresenergiebedarf des Hauses individuell berechnet und ausgewiesen wird.

Potenzielle Hauskäufer und Mieter bekommen damit einen Richtwert über die zu erwartenden Energiekosten bei einem bestimmten Objekt.

Energieeinsparverordnung (EnEV)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Teil des deutschen Baurechts und hat zum Ziel, die Umweltbelastung durch Heizanlagen zu senken. In ihr werden den Bauherren bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch ihres Gebäudes oder Bauprojekts vorgeschrieben. Sie gilt für Wohngebäude, Bürogebäude und gewisse Betriebsgebäude.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf fremdem Grund und Boden ein Bauwerk zu haben und zu nutzen. Die Dauer des Erbbaurechts kann frei vereinbart werden; in der Praxis wird häufig eine Zeit von 99 Jahren gewährt. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken wie ein eigenes Grundstück beliehen.

Feuerversicherung/Feuerrohbauversicherung

Versicherung des Gebäudes gegen Feuerschäden. Sie soll im Schadensfall die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes decken. Die Feuerrohbauversicherung schützt gegen Brand, Blitzschlag und Explosion der entstehenden Gebäude und ist im Kaufpreis der WinDA GmbH & Co KG bereits enthalten.

Flächenberechnung

siehe Wohnflächenberechnung!

Flexible Planung

Eine flexible Planung bedeutet, dass Sie den Grundriss Ihres Hauses – unter Beachtung der Statik und Schächte– Ihren individuellen Bedürfnisse anpassen können. Das kann zum Beispiel bedeuten: Ist Ihre Küche zum Wohnraum hin geöffnet oder geschlossen? Haben Sie genügend Einfluss auf die Ausstattung Ihres Hauses? Oder werden Sie auf die ausführenden Handwerker verwiesen? Manche Bauträger bieten zur Lösung solcher Fragen eine Sonderwunschberatung an: Sie hilft Ihnen bei der individuellen Optimierung Ihrer Grundrisse sowie bei der Wahl zur Ausstattung Ihres Hauses.

  • Wie flexibel ist Ihr Bauträger? Fragen Sie nach! Lassen Sie sich das Bemusterungscenter zeigen.

Gebäudeversicherung

Naturgewalten wie Sturm und Hagel, Blitzschlag und Feuer lassen sich nicht zähmen. Hausbesitzer brauchen deshalb eine Wohngebäudeversicherung, die Reparaturen oder sogar den kompletten Wiederaufbau des Hauses zahlt. Absichern sollte man das Gebäude gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und ggf. Glas- und Elementarschäden. Häufig machen finanzierende Banken diese Versicherung zur Auflage für eine Kreditvergabe.

  • Die Risiken der Feuerrohbauversicherung sind in der Bauphase von WinDA GmbH & Co KG bereits abgedeckt > siehe auch Feuerversicherung / Feuerrohbauversicherung.

Gewährleistung

Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers oder Werkerstellers dafür, dass die Ware oder Leistung zum Zeitpunkt der Übergabe keine Mängel hat bzw. den vertraglichen Inhalten entspricht. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für bauliche Leistungen beträgt fünf Jahre.

  • Ist diese Frist bei Ihrem Bauträger zusätzlich durch eine Gewährleistungsgarantie abgesichert?
  • Die Risiken der Feuerrohbauversicherung sind in der Bauphase von WinDA GmbH & Co KG bereits abgedeckt > siehe auch Feuerversicherung / Feuerrohbauversicherung.

Gemeinschaftseigentum

Zum gemeinschaftlichen Eigentum, auch Gemeinschaftseigentum genannt, gehören u. a. alle Dinge, die für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich sind. Jedem Wohnungseigentümer gehört ein Teil an diesen Dingen. Das Gemeinschaftseigentum umfasst z. B. Grund und Boden, Dach und Dachstuhl, Treppen, Fahrstühle, Gas-, Strom- und Wasserleitungen bis zur Wohnung. Es wird von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich verwaltet und instand gehalten.

Grunderwerbsteuer

Für den Erwerb von inländischen Grundstücken ist Grunderwerbsteuer zu entrichten. Die Grunderwerbsteuer bemisst sich an der Gegenleistung, zu der neben dem vertraglich vereinbarten Kaufpreis auch sonstige Leistungen des Erwerbers (z. B. Übernahme von Hypotheken, Sonderwünsche, Nießbrauchsrechten etc.) gehören. Bei Grundstückskäufen gilt der Abschluss des notariellen Kaufvertrags als Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes. Aus diesem Grund ergeht der Grunderwerbsteuerbescheid erst nach Abschluss des Kaufvertrags. Die Steuer wird einen Monat nach Bekanntgabe des Grunderwerbsteuerbescheids fällig. Das Datum des Eigentumsübergangs oder der Übergabe des Objekts hat folglich keine Auswirkung auf den Zeitpunkt der Fälligkeit der Grunderwerbsteuer.

Grundschuld

Sie ist ein Grundpfandrecht, aufgrund dessen an den Berechtigten eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen ist. Im Unterschied zu einer Hypothek ist eine Grundschuld nicht mit dem Bestehen einer bestimmten Forderung rechtlich verknüpft. Sie dient der Absicherung eines Darlehens auf ein Grundstück durch Eintragung der Schuld in das Grundbuch.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine von der Gemeinde erhobene Steuer auf Grundvermögen. Ihre Höhe basiert auf dem Einheitswert. Die Grundsteuer kann von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sein.

Hypothek

Das an einem Grundstück zur Sicherung einer Forderung bestellte und in das Grundbuch eingetragene Pfandrecht.

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist ein vom Wohnungseigentümer regelmäßig zu zahlender Betrag für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Zweck der Instandhaltungsrücklage ist es, zu gewährleisten, dass die Mittel für größere Instandhaltungsmaßnahmen vorhanden sind. Die gezahlte Rücklage gehört zum Gemeinschaftseigentum.

KfW-Mittel

Wer wird über das Wohneigentumsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert? Alle Privatpersonen, die Wohneigentum (Eigenheime und Eigentumswohnungen) bauen oder erwerben, um es selbst als Eigentümer zu bewohnen. Die KfW gibt ihre Kredite nicht unmittelbar selbst aus, so dass Sie den Antrag bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl, etwa Ihrer Bank oder Sparkasse, stellen müssen. In der Online-Bibliothek der KfW finden Sie das Informationsmaterial, das Sie downloaden oder bestellen können.

Aktuelle Informationen erhalten Sie im Internet: http://www.kfw.de

Kaufvertrag

Der Kaufvertrag verpflichtet den Verkäufer, das Eigentum an den Erwerber zu übertragen und den Erwerber, an den Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Wesentliche Bestandteile dieses Vertrags sind der Kaufpreis und die Definition des Kaufgegenstands.

Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Verordnung über die Pflichten der Makler, Bauträger und Baubetreuer. Sie dient vor allem der Absicherung des Erwerbers.

  • Die MaBV ist immer Vertragsbestandteil!

Maklerprovision

Provisionen sind frei vereinbar. Es gibt weder eine Gebührenordnung noch Gebührenrichtlinien. Zweck der Maklerprovision ist die Vergütung für die erfolgreiche Tätigkeit eines Maklers oder Vermittlers. Ihre Höhe beträgt zwischen 3 Prozent und 6 Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer.

  • Achten Sie darauf, dass die im Verkaufsgespräch gemachten Provisionsvereinbarungen auch im Kaufvertrag festgehalten werden.
  • Beim Kauf vom Bauträger entfällt diese zusätzliche Käuferprovision.

Musterhaus

Musterhäuser dienen in erster Linie der Veranschaulichung der Bauweise und der Bauausführung. In einem Musterhaus erhalten Sie aber auch einen Raumeindruck und Sie können ein mögliches Einrichtungsbeispiel sehen.

  • Kein Modell ist so anschaulich wie ein 1:1-Modell in Form eines Musterhauses.

Nominalzins

Dies ist der vereinbarte Zinssatz ohne Berücksichtigung von Disagio, Abschluss- oder Darlehensgebühren.

Notarielle Beurkundung

Bestimmte Verträge muss ein Notar beurkunden, damit sie rechtsgültig wirksam werden. Dies sind u. a. der Grundstückskaufvertrag und der Bauträgervertrag. Der Notar muss beide Vertragsparteien über die rechtlichen Konsequenzen des Geschäfts neutral belehren. Mit seiner Unterschrift unter der Urkunde bestätigt er, dass der von ihm formulierte Vertragsinhalt dem Vertragswillen beider Parteien entspricht.

  • Lassen Sie Ihren Kaufvertrag prüfen und achten Sie darauf, dass er bei einem renommierten Notariat geschlossen wird!

Qualitätsmanagement

Der Bau eines Hauses ist ein komplexer Vorgang. Vereint ein Unternehmen alle dafür nötigen Abteilungen wie Bauleitung, Gewährleistung, Planung, Akquise, Vertrieb und Sonderwunschberatung unter seinem Dach, kann es optimale Qualität erreichen, indem alle Bereiche dem gleichen Qualitätsziel zuarbeiten. Außerdem können Kommunikations- und Arbeitsabläufe ideal aufeinander abgestimmt werden, was zusätzlich einen großen Zeit- und Kostenvorteil bringt.

  • Eine eigene Bauleitung trägt enorm zur Bauqualität bei, weil sie während der gesamten Bauzeit einen optimalen Überblick gewährleistet!

Risiko-Lebensversicherung

Zum Zwecke der Absicherung des Darlehens ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung besteht die Risikolebensversicherung nur zur Absicherung des Todesfalls. Die Prämien hierfür sind relativ gering, aber altersabhängig. Für den Zweck der Baufinanzierungsabsicherung genügt eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die den jeweils offenen Restbetrag abdeckt. Die Prämien sollten anhand der Barwerte aller Beiträge verglichen werden, niedrige Anfangsbeiträge können täuschen.

Schuldzinsenabzug

Anteil der Darlehenszinsen auf das vermietete Objekt, der bei Erwerb mehrerer Wohnungen auf den nicht selbst genutzten Teil des Objekts entfällt. Für alle vermieteten Objekte sind Schuldzinsen steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.

Sondereigentum

Das Sondereigentum bei Wohneigentum besteht grundsätzlich aus der Wohnung. Weitere Bestandteile können z. B. Kellerräume und Mansarden sein.

Sondernutzungsrecht

Das Sondereigentum bei Wohneigentum besteht grundsätzlich aus der Wohnung. Weitere Bestandteile können z. B. Kellerräume und Mansarden sein.

Sonderwünsche

Die individuelle Ausstattung Ihres Hauses ist ein komplexer Vorgang, an dem zahlreiche Personen und Firmen beteiligt sind. Um Ihnen diesen zu erleichtern, bieten manche Bauträger eine eigene Sonderwunsch-Abteilung an. Diese besteht aus Fachleuten, im Idealfall Innenarchitekten, die Sie bei gewünschten Ausstattungsänderungen oder Ergänzungen – also sogenannten „Sonderwünschen“ – kompetent beraten und mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung herausarbeiten und die Umsetzung abwickeln.

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Bauträger diesen Service bietet. Wenn Sie selbst Handwerker beauftragen, gefährden Sie Ihre Gewährleistungsansprüche.

Stein-auf-Stein-Bauweise

In der konventionellen Bauweise werden Wände „Stein auf Stein“ gemauert. Das hat nicht nur Tradition, sondern auch viele Vorteile: Guter Wärme- und Schallschutz, gesundes Raumklima und problemlose Verarbeitung sind nur einige.

  • Achten Sie auf eine Trennfuge zwischen den Häusern! Sie ist elementar für den Schallschutz.

Technische Standards

In der heutigen Zeit erfolgt der technische Fortschritt in allen Bereichen rasend schnell. Gerade am Bau ist es wichtig, dass der Bauträger die neuesten technischen Entwicklungen kennt, abwägen kann und – wenn sie gut sind – auch einsetzt.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ein notarieller Vertrag, mit dem ein Objekt (in der Regel mit mehreren Wohnungen) in Wohneigentum und/oder Teileigentum aufgeteilt wird. Aus der Teilungserklärung geht hervor, welche Räume und Gebäudebestandteile zur einzelnen Wohnung gehören und welche dem Gemeinschaftseigentum zugehörig sind.

Tilgungsdarlehen

Bei Tilgungsdarlehen ist der Tilgungsbetrag konstant und da sich die Zinsen bei fortlaufender Tilgung verringern, sinkt die Belastung, die aus Zins und Tilgung besteht.

Tilgungsfreies Darlehen

Bei tilgungsfreien Darlehen werden während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt. Die Höhe der Kapitalschuld bleibt unverändert, da im Normalfall erst am Ende der Laufzeit durch eine Lebensversicherung oder durch einen fälligen Bausparvertrag in einer Summe getilgt wird. Auch zur Vorfinanzierung von noch nicht zuteilungsreifen Bausparverträgen und zur späteren Tilgung durch Fondsanlagen werden die auch endfällige bzw. Festbetragsdarlehen genannten Kredite verwendet. Zu beachten ist hier, dass insbesondere bei längeren Laufzeiten aufgrund der Tilgungsvoraussetzung eine gleichbleibend hohe Zinsbelastung entsteht.

Realteilung

Im Falle der Realteilung wird, im Gegensatz zur Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG § 8), das Grundstück tatsächlich geteilt und die Teilung im Grundbuch vollzogen. Für jedes neu entstandene Grundstück wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

  • Eine eigene Bauleitung trägt enorm zur Bauqualität bei, weil sie während der gesamten Bauzeit einen optimalen Überblick gewährleistet!

Unbedenklichkeit

Nach § 22 Abs. 1 GrEStG dürfen Erwerber eines Grundstücks oder eines Erbbaurechts in das Grundbuch erst dann als Eigentümer oder als Erbbauberechtigte eingetragen werden, wenn eine Bescheinigung des Finanzamts vorgelegt wird, dass der Eintragung steuerliche Bedenken nicht entgegenstehen. Das Finanzamt wird diese Bescheinigung an den Notar erteilen, sobald die Grunderwerbsteuer, die zur Beschleunigung des Verfahrens auch vor Fälligkeit entrichtet werden kann, gezahlt ist.

Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)

Die VOB ist ein Regelwerk für Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen. Liegt sie in allen Teilen dem Bauvertrag zugrunde, so ist sie eine sinnvolle Ergänzung zum BGB.

  • Ausnahme: Die Gewährleistungsfrist ist nach BGB länger als nach VOB!

Weiße Wanne

Sind Kellerwände und Bodenplatte aus wasserundurchlässigem Beton ohne zusätzliche Abdichtung ausgebildet, so spricht man von einer „weißen Wanne“.

Werkvertrag

(§ 631 ff BGB) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werks und der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

  • Der Bauträgervertrag ist seinem Wesen nach ein Werkvertrag.

Wohnflächenberechnung

Es gibt keine verbindliche gesetzliche Regelung zur Wohnflächenberechnung. Die Wohnfläche kann sowohl nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) wie auch nach DIN 283/277 berechnet werden. Aber Achtung! Der Unterschied kann bis zu 20 Prozent ausmachen und sich so erheblich auf den Quadratmeterpreis auswirken.

  • Nutzfläche ist keine Wohnfläche! Hier wird gerne und oft getrickst! Achten Sie auf die Berechnungsart des Bauträgers und lassen Sie sich diese schriftlich geben!

Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Dieses Gesetz regelt im Wesentlichen die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern. Alle Wohnungseigentümer einer Wohnanlage bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese kann gemäß Gesetz einen Verwalter einsetzen bzw. beauftragen.

Wohnungsgrundbuch

Für jede Eigentumswohnung wird ein besonderes Grundbuch (Wohnungsgrundbuch) angelegt. Hier werden der Bruchteil des Miteigentums am Grundstück, das zum Miteigentumsanteil gehörende Sondereigentum und als Beschränkung des Miteigentums die Sondereigentumsrechte der übrigen Wohnungseigentümer eingetragen.

Zwischenfinanzierung

Zwischenfinanzierungskosten

siehe Bauzeitzinsen!

Qualitätsmanagement

Der Bau eines Hauses ist ein komplexer Vorgang. Vereint ein Unternehmen alle dafür nötigen Abteilungen wie Bauleitung, Gewährleistung, Planung, Akquise, Vertrieb und Sonderwunschberatung unter seinem Dach, kann es optimale Qualität erreichen, indem alle Bereiche dem gleichen Qualitätsziel zuarbeiten. Außerdem können Kommunikations- und Arbeitsabläufe ideal aufeinander abgestimmt werden, was zusätzlich einen großen Zeit- und Kostenvorteil bringt.

  • Eine eigene Bauleitung trägt enorm zur Bauqualität bei, weil sie während der gesamten Bauzeit einen optimalen Überblick gewährleistet!

Realteilung

Im Falle der Realteilung wird, im Gegensatz zur Teilung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG § 8), das Grundstück tatsächlich geteilt und die Teilung im Grundbuch vollzogen. Für jedes neu entstandene Grundstück wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt.

Risiko-Lebensversicherung

Zum Zwecke der Absicherung des Darlehens ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll. Im Unterschied zur Kapitallebensversicherung besteht die Risikolebensversicherung nur zur Absicherung des Todesfalls. Die Prämien hierfür sind relativ gering, aber altersabhängig. Für den Zweck der Baufinanzierungsabsicherung genügt eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, die den jeweils offenen Restbetrag abdeckt. Die Prämien sollten anhand der Barwerte aller Beiträge verglichen werden, niedrige Anfangsbeiträge können täuschen.

Schuldzinsenabzug

Anteil der Darlehenszinsen auf das vermietete Objekt, der bei Erwerb mehrerer Wohnungen auf den nicht selbst genutzten Teil des Objekts entfällt. Für alle vermieteten Objekte sind Schuldzinsen steuerlich als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.

Sondereigentum

Das Sondereigentum bei Wohneigentum besteht grundsätzlich aus der Wohnung. Weitere Bestandteile können z. B. Kellerräume und Mansarden sein.

Sondernutzungsrecht

Das Sondernutzungsrecht sichert die alleinige Nutzung eines festgeschriebenen Teils am gemeinschaftlichen Eigentum, insbesondere des Grundstücks oder Stellplatzes.

Sonderwünsche

Die individuelle Ausstattung Ihres Hauses ist ein komplexer Vorgang, an dem zahlreiche Personen und Firmen beteiligt sind. Um Ihnen diesen zu erleichtern, bieten manche Bauträger eine eigene Sonderwunsch-Abteilung an. Diese besteht aus Fachleuten, im Idealfall Innenarchitekten, die Sie bei gewünschten Ausstattungsänderungen oder Ergänzungen – also sogenannten „Sonderwünschen“ – kompetent beraten und mit Ihnen gemeinsam die für Sie optimale Lösung herausarbeiten und die Umsetzung abwickeln.

  • Achten Sie darauf, dass Ihr Bauträger diesen Service bietet. Wenn Sie selbst Handwerker beauftragen, gefährden Sie Ihre Gewährleistungsansprüche.

Stein-auf-Stein-Bauweise

In der konventionellen Bauweise werden Wände „Stein auf Stein“ gemauert. Das hat nicht nur Tradition, sondern auch viele Vorteile: Guter Wärme- und Schallschutz, gesundes Raumklima und problemlose Verarbeitung sind nur einige.

  • Achten Sie auf eine Trennfuge zwischen den Häusern! Sie ist elementar für den Schallschutz.

Technische Standards

In der heutigen Zeit erfolgt der technische Fortschritt in allen Bereichen rasend schnell. Gerade am Bau ist es wichtig, dass der Bauträger die neuesten technischen Entwicklungen kennt, abwägen kann und – wenn sie gut sind – auch einsetzt.

Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist ein notarieller Vertrag, mit dem ein Objekt (in der Regel mit mehreren Wohnungen) in Wohneigentum und/oder Teileigentum aufgeteilt wird. Aus der Teilungserklärung geht hervor, welche Räume und Gebäudebestandteile zur einzelnen Wohnung gehören und welche dem Gemeinschaftseigentum zugehörig sind.

Tilgungsdarlehen

Bei Tilgungsdarlehen ist der Tilgungsbetrag konstant und da sich die Zinsen bei fortlaufender Tilgung verringern, sinkt die Belastung, die aus Zins und Tilgung besteht.

Tilgungsfreies Darlehen

Bei tilgungsfreien Darlehen werden während der Laufzeit nur Zinsen gezahlt. Die Höhe der Kapitalschuld bleibt unverändert, da im Normalfall erst am Ende der Laufzeit durch eine Lebensversicherung oder durch einen fälligen Bausparvertrag in einer Summe getilgt wird. Auch zur Vorfinanzierung von noch nicht zuteilungsreifen Bausparverträgen und zur späteren Tilgung durch Fondsanlagen werden die auch endfällige bzw. Festbetragsdarlehen genannten Kredite verwendet. Zu beachten ist hier, dass insbesondere bei längeren Laufzeiten aufgrund der Tilgungsvoraussetzung eine gleichbleibend hohe Zinsbelastung entsteht.

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